Was wollen wir ?
Auch wir brauchen eine Satzung
Satzung des Vereins Mittelhof Gessin e.V.
§ 1 Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und
heißt Mittelhof Gessin e. V.. Er hat seinen Sitz in 17139 Basedow / OT Gessin
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Schaffung ganzheitlicher Strukturen öffentlicher Daseinsvorsorge im Dorf Gessin, u.a. durch die Trägerschaft des Dorfgemeinschaftshauses, die Förderung der Mobilität der ländlichen Bevölkerung, der Förderung der Kultur und der kulturellen Betätigung, des Gesundheitsschutzes und des Breitensports, des Umwelt-und Naturschutzes sowie der Entwicklungshilfe.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
2.1.Dorfgemeinschaftshaus:
1. durch die Unterstützung der örtlichen Dorfgemeinschaft von Jung und Alt und Dorfkultur, der Heimatpflege.
2. durch gesonderte Betreuung von Kindern und Senioren u.a. durch die Unterhaltung einerGemeinschaftsküche
3. durch die Unterhaltung eines Bürgerbüros
2.2. Kultur
1. durch die Förderung des Denkmalschutzes durch die Übernahme der Patenschaft über die Kirchkapelle Gessin
2. durch die Förderung des Amateurfilmens und eines Programmkinos
3. durch Förderung des Musizierens und Tanzes
4. durch Förderung der bildenden Kunst und des Ausstellungswesens
5. durch die Unterhaltung eines Kreativwerkstatt
2.4. Gesundsvorsorge und Sport
1.durch die Unterhaltung eines Bewegungsraumes und – bades und anderer Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge
2. durch die Einrichtung eines multifunktionalen Behandlungsraumes u.a. für Physiotherapeuten und der Gemeindeschwester
2.5. Umwelt – und Naturschutz, Entwicklungshilfe
1. durch aktive Unterstützung der UN – Millenniumsziele
2. durch die Förderung von Umweltbildung und - erziehung
3. durch die Förderung alternativer Energieerzeugung
4. durch den Schutz der Alleen
5. durch die Mitarbeit im Naturpark Mecklenburgische Schweiz
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom 2.Vorsitzenden unterschrieben. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
•Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
•Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
•Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
•Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
•Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
•Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Amt Malchin Am Kummerower See, das es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
zu verwenden hat.
§ 7 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.